Stand. 22.01. 09:00 Uhr
auf Grund der geänderten Situation nach der Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder wird es auch Auswirkungen auf Schulen und Horte und damit auf die Beschulung usw. geben. Damit könnten alle hier nachfolgend veröffentlichen Informationen hinfällig sein.
Ich werde Sie informieren, sobald ich belastbare Informationen bekomme.
In einem Brief des Staatsministers des SMK vom 05.01. wurden uns die Regelungen zum weiteren Schulbetrieb mitgeteilt. Im Folgenden möchte ich Sie über die für die Grundschulen gültigen Vorschriften informieren:
Für die Grundschule wird die häusliche Lernzeit bis zum 29.01. verlängert. Die Notbetreuung wird weiterhin angeboten, ebenso der Hortbetrieb. Die Winterferien finden vom 30.01. bis 06.02 statt. Sofern es die Infektionszahlen zulassen, sollen dann alle Schulen im eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 08.02. öffnen. Das heißt, dass in der Grundschule Rückkehr in den Präsenzunterricht mit festen Klassen bzw. Gruppen stattfindet.
Die Ausgabe der Bildungsempfehlung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 erfolgt am 10.02.2021. Der Termin, bis zu dem die Anmeldung an den weiterführenden Schulen erfolgt, ist der 26.02. 2021. Die Aufnahmemodalitätender Jacobusoberschule finden Sie unter www.jakobusoberschule.de Auch das Gymnasium Lichtenstein hat uns dazu eine Information geschickt.
Die Halbjahresinformationen werden mit Datum vom 10.02. ausgestellt und zeitnah ausgegeben.
Die Osterferien werden auf 2 Wochen verlängert, Ferienbeginn ist der 27.03.