Ab dem 20. 11. gilt eine neue Schul- und Kita -Verordnung. Zwei Punkte daraus sind folgende:
Schülerinnen und Schüler können sich, vertreten durch ihre Personenberechtigten, von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden.
Für den Fall dass die Schule komplett geschlossen werden muss (was derzeit nicht in Betracht gezogen wird) soll eine Notbetreuung für Kinder eingerichtet werden, deren Eltern in bestimmten Bereichen arbeiten. Zum Nachweis gibt es ein Formblatt, welches durch den Arbeitgeber bestätigt werden muss.